Was gilt wirklich —
und ab wann.

Um den „digitalen Produktpass“ ist ein Markt aus Dringlichkeit entstanden. Diese Seite sortiert ihn: Welche EU-Regeln für Lebensmittel und Getränke tatsächlich gelten, was der Produktpass wirklich ist, und welches Datum zu welcher Pflicht gehört. Jede Angabe mit Quelle — die Nummern führen zur Liste am Seitenende.

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Der wichtigste Satz zuerst:

Lebensmittel und Getränke sind vom digitalen Produktpass der Ökodesign-Verordnung ausgenommen. [7]

Art. 1 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2024/1781 nimmt Lebensmittel und Futtermittel im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 ausdrücklich vom Anwendungsbereich aus — ebenso Arzneimittel und lebende Organismen. GS1 hält dasselbe in seinem vorläufigen DPP-Anwendungsstandard fest: „Explicitly excluded are e.g. food, feed, medicinal products and motor vehicles.“ [19] Wer Ihnen einen „DPP für Ihr Lebensmittel“ verkauft, verkauft etwas, das es rechtlich nicht gibt. Was für Sie stattdessen gilt, steht unten — und ist konkret genug.

Was für Lebensmittel & Getränke
tatsächlich gilt.

Vier Regelwerke betreffen die Information auf und hinter Ihrer Verpackung. Drei davon sind geltendes Recht, eines ist eine Brancheninitiative — der Unterschied steht jeweils dabei.

Geltendes Recht · seit 2014 anwendbar

LMIV — die Basis jeder Lebensmittelinformation

Die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 regelt die verpflichtenden Angaben: Bezeichnung, Zutatenverzeichnis, die Allergene, Nettofüllmenge, Nährwertdeklaration, Lebensmittelunternehmer. [1]

  • Gilt für jedes vorverpackte Lebensmittel im EU-Markt
  • Bestimmt, was auf dem Etikett stehen muss — und damit auch, was eine Produktseite mindestens beantworten sollte
Geltendes Recht · seit 8. Dezember 2023

Wein: das E-Label ist erlaubt — unter Bedingungen

Seit 8. Dezember 2023 braucht Wein eine Nährwertdeklaration und ein Zutatenverzeichnis. Am physischen Etikett darf der Brennwert allein stehen; der Rest darf elektronisch bereitgestellt werden, etwa über einen QR-Code. [2] [3]

  • Bedingung: keine Erhebung oder Nachverfolgung von Nutzerdaten und keine Marketinginhalte auf der E-Label-Seite [4]
  • Allergene und Brennwert bleiben immer am physischen Etikett
  • Vor dem Stichtag erzeugte Weine dürfen abverkauft werden
Geltendes Recht · gilt seit 12. August 2026

PPWR — das Regelwerk für Ihre Verpackung

Die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt seit 12. August 2026. Sie ersetzt die Richtlinie 94/62/EG — und bringt einen Stufenplan an Kennzeichnungspflichten bis 2030. [5] [6]

  • 2027: Verpackungen im EPR-System über ein Symbol in einem QR-Code identifizierbar
  • 2028: harmonisierte Materialkennzeichnung; die Codes der Entscheidung 97/129/EG werden abgelöst
  • Wichtig: Der QR-Code ist ein zulässiger Datenträger, keine Pflicht auf jeder Verpackung — die Details kommen per Durchführungsrechtsakt
Brancheninitiative · kein Gesetz

GS1 „Sunrise 2027“ — der 2D-Code an der Kassa

Das globale GS1-Ziel: Bis Ende 2027 sollen Handelskassen 2D-Codes lesen können — QR-Codes mit GS1 Digital Link und GS1 DataMatrix, mit 1D+2D-Doppelkennzeichnung im Übergang. [14] (GS1 nennt das Programm formal „Ambition 2027“; „Sunrise 2027“ ist die gebräuchliche Bezeichnung.)

  • Eine Verpflichtung entsteht daraus nicht — der Druck kommt vom Handel, nicht vom Gesetzgeber
  • In Österreich wird der 2D-Code ab 2028 als primärer Datenträger gehandelt; Metro Österreich scannt GS1 DataMatrix bereits bei Frischware [15]

Was der digitale Produktpass
wirklich ist.

Der digitale Produktpass ist ein Instrument der Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781, in Kraft seit 18. Juli 2024. Er wird in den Artikeln 9 bis 13 begründet und produktgruppenweise per delegiertem Rechtsakt scharf gestellt — nicht für alle Produkte auf einmal, und für Lebensmittel gar nicht. [7]

Der erste Arbeitsplan 2025–2030 (angenommen im April 2025) priorisiert Stahl und Aluminium, Textilien mit Fokus Bekleidung, Möbel, Reifen, Matratzen sowie energieverbrauchsrelevante Produkte. [8] Der indikative Zeitplan der Kommission: delegierte Rechtsakte für Eisen und Stahl 2026, für Textilien, Reifen und Aluminium 2027, Möbel 2028, Matratzen und IKT 2029 — jeweils gefolgt von einer Übergangsfrist von mindestens 18 Monaten, bevor Pflichten greifen. Ein delegierter Rechtsakt zu DPP-Dienstleistern ist für das vierte Quartal 2026 zur Annahme vorgesehen. [18]

Seit 20. Juli 2026 ist das EU-DPP-Register live, samt Testumgebung; die praktischen Regeln setzt die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778. [10] [11] [12] Die erste reale Frist trägt der Batteriepass: ab 18. Februar 2027 für Traktions-, LV- und Industriebatterien nach der Batterieverordnung (EU) 2023/1542. [13]

Jede Frist, eine Leiste.

Alle datierten Pflichten aus den Regelwerken oben, chronologisch — und farblich getrennt nach dem, was davon Sie als Lebensmittelmarke bindet.

  1. 8. Dezember 2023 Gilt für Lebensmittel & Getränke

    Wein: Nährwertdeklaration und Zutatenverzeichnis werden Pflicht [2] [3]

    Beides darf elektronisch bereitgestellt werden, etwa per QR-Code — ohne Nutzer-Tracking und ohne Marketinginhalte. Allergene und Brennwert bleiben auf dem physischen Etikett.

  2. 18. Juli 2024 DPP-Schiene — Lebensmittel ausgenommen

    ESPR tritt in Kraft — und nimmt Lebensmittel aus [7]

    Die Ökodesign-Verordnung begründet den digitalen Produktpass. Art. 1 Abs. 2 nimmt Lebensmittel und Futtermittel ausdrücklich vom Anwendungsbereich aus.

  3. 11. Februar 2025 Gilt für Lebensmittel & Getränke

    EU-Verpackungsverordnung (PPWR) tritt in Kraft [5]

    Verordnung (EU) 2025/40, veröffentlicht am 22. Jänner 2025. Sie ersetzt die Verpackungsrichtlinie 94/62/EG.

  4. April 2025 DPP-Schiene — Lebensmittel ausgenommen

    Erster ESPR-Arbeitsplan 2025–2030 angenommen [8]

    Priorisiert werden Stahl und Aluminium, Textilien, Möbel, Reifen, Matratzen sowie energieverbrauchsrelevante Produkte. Lebensmittel stehen nicht auf der Liste — sie können es nicht.

  5. 20. Juli 2026 DPP-Schiene — Lebensmittel ausgenommen

    Das EU-DPP-Register geht live [10] [11]

    Mit Testumgebung; die praktischen Regeln setzt die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778.

  6. 12. August 2026 Gilt für Lebensmittel & Getränke

    Die PPWR gilt [5] [6]

    Ab jetzt ist die Verordnung der verbindliche Rahmen für jede Verpackung im EU-Markt — auch für Lebensmittel und Getränke.

  7. 30. Dezember 2026 Gilt für Lebensmittel & Getränke

    EUDR: Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja, Rind, Kautschuk und Holz brauchen Geokoordinaten [16] [17]

    Verordnung (EU) 2023/1115 über entwaldungsfreie Produkte. Die Sorgfaltserklärung verlangt die Geolokalisierung der Grundstücke, auf denen die Rohstoffe erzeugt wurden — Herkunft auf Parzellenebene, nicht auf Länderebene. Für Kleinstunternehmen, kleine Unternehmen und natürliche Personen ab 30. Juni 2027. Zweimal verschoben, zuletzt durch die Verordnung (EU) 2025/2650.

  8. 12. Februar 2027 Gilt für Lebensmittel & Getränke

    EPR-Kennzeichnung: Symbol in einem QR-Code [5]

    Verpackungen in einem System der erweiterten Herstellerverantwortung müssen über ein Symbol in einem QR-Code identifizierbar sein (Art. 12 PPWR).

  9. 18. Februar 2027 DPP-Schiene — Lebensmittel ausgenommen

    Batteriepass wird Pflicht — der erste echte DPP-Termin [10] [13]

    Für Traktions-, LV- und Industriebatterien nach der Batterieverordnung (EU) 2023/1542. Nicht für Lebensmittel.

  10. Ende 2027 Brancheninitiative, kein Gesetz

    GS1 „Sunrise 2027“ — Handelskassen sollen 2D-Codes scannen [14] [15]

    Brancheninitiative, kein Gesetz: QR-Codes mit GS1 Digital Link und GS1 DataMatrix an der Kassa, mit 1D+2D-Doppelkennzeichnung im Übergang.

  11. 12. August 2028 Gilt für Lebensmittel & Getränke

    Harmonisierte Materialkennzeichnung; 97/129/EG wird aufgehoben [5]

    Die harmonisierten Kennzeichnungen zur Materialzusammensetzung werden Pflicht. Die Materialcodes der Entscheidung 97/129/EG gelten bis zu diesem Tag — dann übernehmen die neuen Vorgaben.

  12. 12. Februar 2029 Gilt für Lebensmittel & Getränke

    Wiederverwendbare Verpackungen brauchen ein Label [5]

    Die Erwägungsgründe der PPWR nennen dafür „einen QR-Code oder einen anderen standardisierten, offenen, digitalen Datenträger“.

  13. 1. Jänner 2030 Gilt für Lebensmittel & Getränke

    Recyclingfähigkeitsklassen A/B/C und Rezyklat-Mindestanteile [5]

    Verpackungen brauchen eine Recyclingfähigkeits-Einstufung; Kunststoffverpackungen je nach Typ 10–35 % Rezyklatanteil.

Jede Angabe, belegt.

Stand: 7. September 2026. EU-Primärquellen, sofern nicht anders gekennzeichnet.

  1. Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV) — EUR-Lex https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A32011R1169
  2. Verordnung (EU) 2021/2117 (Wein-Kennzeichnung) — EUR-Lex https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2021/2117/oj/eng
  3. Europäische Kommission: Neue Wein-Kennzeichnungsregeln, 7. Dezember 2023 https://agriculture.ec.europa.eu/media/news/new-rules-wine-labelling-enter-application-2023-12-07_en
  4. Bekanntmachung der Kommission C/2023/1190 (Auslegungsleitlinien) — EUR-Lex https://eur-lex.europa.eu/eli/C/2023/1190/oj/eng
  5. Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) — EUR-Lex https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2025/40/oj/eng
  6. Europäische Kommission: Packaging waste (Themenseite) https://environment.ec.europa.eu/topics/waste-and-recycling/packaging-waste_en
  7. Verordnung (EU) 2024/1781 (Ökodesign-Verordnung, ESPR) — EUR-Lex https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A32024R1781
  8. ESPR-Arbeitsplan 2025–2030 (angenommen April 2025) — Europäische Kommission https://green-forum.ec.europa.eu/news/2025-2030-working-plan-2025-07-11_en
  9. Europäische Kommission: Digital Product Passport (inkl. indikativer Zeitplan der delegierten Rechtsakte) https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/digital-product-passport_en
  10. Europäische Kommission: DPP-Register ist live, 20. Juli 2026 https://single-market-economy.ec.europa.eu/news/digital-product-passport-registry-now-live-2026-07-20_en
  11. Europäische Kommission: DPP Registry (Infoseite) https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/digital-product-passport/dpp-registry_en
  12. EU DPP Registry (das Register selbst) https://registry.product-passport.ec.europa.eu
  13. Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterieverordnung) — EUR-Lex https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A32023R1542
  14. GS1: 2D Barcodes at Retail Point-of-Sale Implementation Guideline Brancheninitiative — kein Rechtsakt https://ref.gs1.org/guidelines/2d-in-retail/
  15. Retail Report: „GS1 Austria: Der 2D-Code kommt“ Fachpresse, Sekundärquelle https://retailreport.at/gs1-austria-der-2d-code-kommt
  16. Verordnung (EU) 2023/1115 über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) — EUR-Lex https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/1115/oj/eng
  17. Rat der EU: Entwaldung — Rat billigt gezielte Überarbeitung, 18. Dezember 2025 https://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2025/12/18/deforestation-council-signs-off-targeted-revision-to-simplify-and-postpone-the-regulation/
  18. Europäische Kommission, Have Your Say — Initiative 14382: Digitaler Produktpass, Dienstleister https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/14382-Digital-product-passport-service-providers_en
  19. GS1 GSCN 26-266 — vorläufiger DPP-Anwendungsstandard (Release 2, Juni 2026) Vorläufiger GS1-Standard — nicht ratifiziert https://ref.gs1.org/standards/genspecs/gscn/2026/GSCN-26-266-dpp-provisional-v2.pdf

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