Um den „digitalen Produktpass“ ist ein Markt aus Dringlichkeit entstanden. Diese Seite sortiert ihn: Welche EU-Regeln für Lebensmittel und Getränke tatsächlich gelten, was der Produktpass wirklich ist, und welches Datum zu welcher Pflicht gehört. Jede Angabe mit Quelle — die Nummern führen zur Liste am Seitenende.
Der wichtigste Satz zuerst:
Lebensmittel und Getränke sind vom digitalen Produktpass der Ökodesign-Verordnung ausgenommen. [7]
Art. 1 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2024/1781 nimmt Lebensmittel und Futtermittel im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 ausdrücklich vom Anwendungsbereich aus — ebenso Arzneimittel und lebende Organismen. GS1 hält dasselbe in seinem vorläufigen DPP-Anwendungsstandard fest: „Explicitly excluded are e.g. food, feed, medicinal products and motor vehicles.“ [19] Wer Ihnen einen „DPP für Ihr Lebensmittel“ verkauft, verkauft etwas, das es rechtlich nicht gibt. Was für Sie stattdessen gilt, steht unten — und ist konkret genug.
Vier Regelwerke betreffen die Information auf und hinter Ihrer Verpackung. Drei davon sind geltendes Recht, eines ist eine Brancheninitiative — der Unterschied steht jeweils dabei.
Die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 regelt die verpflichtenden Angaben: Bezeichnung, Zutatenverzeichnis, die Allergene, Nettofüllmenge, Nährwertdeklaration, Lebensmittelunternehmer. [1]
Seit 8. Dezember 2023 braucht Wein eine Nährwertdeklaration und ein Zutatenverzeichnis. Am physischen Etikett darf der Brennwert allein stehen; der Rest darf elektronisch bereitgestellt werden, etwa über einen QR-Code. [2] [3]
Die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt seit 12. August 2026. Sie ersetzt die Richtlinie 94/62/EG — und bringt einen Stufenplan an Kennzeichnungspflichten bis 2030. [5] [6]
Das globale GS1-Ziel: Bis Ende 2027 sollen Handelskassen 2D-Codes lesen können — QR-Codes mit GS1 Digital Link und GS1 DataMatrix, mit 1D+2D-Doppelkennzeichnung im Übergang. [14] (GS1 nennt das Programm formal „Ambition 2027“; „Sunrise 2027“ ist die gebräuchliche Bezeichnung.)
Der digitale Produktpass ist ein Instrument der Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781, in Kraft seit 18. Juli 2024. Er wird in den Artikeln 9 bis 13 begründet und produktgruppenweise per delegiertem Rechtsakt scharf gestellt — nicht für alle Produkte auf einmal, und für Lebensmittel gar nicht. [7]
Der erste Arbeitsplan 2025–2030 (angenommen im April 2025) priorisiert Stahl und Aluminium, Textilien mit Fokus Bekleidung, Möbel, Reifen, Matratzen sowie energieverbrauchsrelevante Produkte. [8] Der indikative Zeitplan der Kommission: delegierte Rechtsakte für Eisen und Stahl 2026, für Textilien, Reifen und Aluminium 2027, Möbel 2028, Matratzen und IKT 2029 — jeweils gefolgt von einer Übergangsfrist von mindestens 18 Monaten, bevor Pflichten greifen. Ein delegierter Rechtsakt zu DPP-Dienstleistern ist für das vierte Quartal 2026 zur Annahme vorgesehen. [18]
Seit 20. Juli 2026 ist das EU-DPP-Register live, samt Testumgebung; die praktischen Regeln setzt die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778. [10] [11] [12] Die erste reale Frist trägt der Batteriepass: ab 18. Februar 2027 für Traktions-, LV- und Industriebatterien nach der Batterieverordnung (EU) 2023/1542. [13]
Alle datierten Pflichten aus den Regelwerken oben, chronologisch — und farblich getrennt nach dem, was davon Sie als Lebensmittelmarke bindet.
18. Juli 2024 DPP-Schiene — Lebensmittel ausgenommen
Die Ökodesign-Verordnung begründet den digitalen Produktpass. Art. 1 Abs. 2 nimmt Lebensmittel und Futtermittel ausdrücklich vom Anwendungsbereich aus.
11. Februar 2025 Gilt für Lebensmittel & Getränke
Verordnung (EU) 2025/40, veröffentlicht am 22. Jänner 2025. Sie ersetzt die Verpackungsrichtlinie 94/62/EG.
April 2025 DPP-Schiene — Lebensmittel ausgenommen
Priorisiert werden Stahl und Aluminium, Textilien, Möbel, Reifen, Matratzen sowie energieverbrauchsrelevante Produkte. Lebensmittel stehen nicht auf der Liste — sie können es nicht.
30. Dezember 2026 Gilt für Lebensmittel & Getränke
Verordnung (EU) 2023/1115 über entwaldungsfreie Produkte. Die Sorgfaltserklärung verlangt die Geolokalisierung der Grundstücke, auf denen die Rohstoffe erzeugt wurden — Herkunft auf Parzellenebene, nicht auf Länderebene. Für Kleinstunternehmen, kleine Unternehmen und natürliche Personen ab 30. Juni 2027. Zweimal verschoben, zuletzt durch die Verordnung (EU) 2025/2650.
12. Februar 2027 Gilt für Lebensmittel & Getränke
Verpackungen in einem System der erweiterten Herstellerverantwortung müssen über ein Symbol in einem QR-Code identifizierbar sein (Art. 12 PPWR).
12. August 2028 Gilt für Lebensmittel & Getränke
Die harmonisierten Kennzeichnungen zur Materialzusammensetzung werden Pflicht. Die Materialcodes der Entscheidung 97/129/EG gelten bis zu diesem Tag — dann übernehmen die neuen Vorgaben.
12. Februar 2029 Gilt für Lebensmittel & Getränke
Die Erwägungsgründe der PPWR nennen dafür „einen QR-Code oder einen anderen standardisierten, offenen, digitalen Datenträger“.
1. Jänner 2030 Gilt für Lebensmittel & Getränke
Verpackungen brauchen eine Recyclingfähigkeits-Einstufung; Kunststoffverpackungen je nach Typ 10–35 % Rezyklatanteil.
Stand: 7. September 2026. EU-Primärquellen, sofern nicht anders gekennzeichnet.
Pack Identity ist die Seite hinter dem Code: die LMIV-Felder, ein E-Label-Modus für Wein, Verpackungsteile, Chargen.
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